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Vergütung der Vorstandsmitglieder der Siemens Healthineers AG
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Die ordentliche Hauptversammlung vom 18. Februar 2025 hat das folgende Vergütungssystem für den Vorstand mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2024 gemäß §120a Abs. 1 AktG unter Tagesordnungspunkt 7 mit einer Mehrheit von 93,24% gebilligt.
Die nachfolgende Grafik gibt einen Überblick über die wesentlichen Bestandteile und die Ausgestaltung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder.

Das bisherige Vergütungssystem für den Vorstand hatte die ordentliche Hauptversammlung vom 12. Februar 2021 mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2020 gemäß §120a Abs. 1 AktG mit einer Mehrheit von 98,91% gebilligt.
Den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 finden Sie